Das Gericht urteilte, dass der Urheber an jeder Nutzung seiner Werke zu beteiligen sei. Nach dem Richterspruch soll es dem Verlag damit untersagt sein, Nutzungsrechte an Werken von freien Journalisten per Standardvertrag an Dritte im In- und Ausland zu übertragen. Eine so genannte Globalabtretung, nach der mit der einmaligen Zahlung eines Betrages alle Rechte vom Urheber auf den Verlag übergehen, sei zwar grundsätzlich rechtens - es müssten jedoch zeitliche und sachliche Beschränkung für die Nutzung getroffen werden.
Die "Braunschweiger Zeitung" hatte sich jedoch auch Nutzungsrechte für Bereiche eingeholt, die nicht das Arbeitsgebiet eines freien Autors betreffen, wie zum Beispiel Werbung und Werbemittel. Unzulässig, befand das Landgericht. Ebenfalls als rechtswidrig stuften die Richter die Regelung ein, nach der die Nutzungsrechte auch nach Ende des Mitarbeitsvertrags beim Verlag bleiben sollen.
Das Urteil bestätigt ein Urteil des Landgerichts Hamburg aus der vergangenen Woche. Damals erklärten die Richter - ebenfalls auf Antrag des DJV - die Globalabtretung in den AGBs des Medienhauses Gruner + Jahr für unzulässig. Derzeit befindet sich der Journalistenverband in einem schwebenden Verfahren gegen den Medienkonzern Axel Springer und dessen Geschäftsbedingungen.
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