Gericht bremst EBU

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Sender, die nicht der European Broadcasting Union (EBU) angehören, sind beim Erwerb von TV-Übertragungsrechten für Sportveranstaltungen gegenüber Mitgliedern benachteiligt. Wie der Fachdienst "Horizont Sport-Business" meldet hat der Europäische Gerichtshof ein entsprechendes Urteil gefällt, der sich in erster Instanz mit der Praxis der EBU zur Weitergabe von gemeinsam erworbenen Rechten beschäftigte.

Prinzipiell hat das Gericht nicht dagegen einzuwenden, dass die EBU als Dachverband der öffentlich-rechtlichen Sender Europas Rechte an Großevents wie Olympische Spiele oder Fußball-Weltmeisterschaften einkauft. Doch die Regelung der EBU zur Sublizenzierung solcher Rechte an Dritte bietet Grund zur Beanstandung, da diese von der EU-Kommission zu Unrecht von den gemeinschaftlichen Kartellvorschriften freigestellt worden sei.



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