Der RBB muss einen Wahlwerbespot der NPD nicht zeigen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute entschieden, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg einen Wahlwerbespot der rechtsrextremen NPD nicht ausstrahlen muss. Nach Auffassung des RBB erfüllt der Spot den Straftatbestand der Volksverhetzung. Das Gericht folgte dieser Auffassung.
"Das Gericht hat unsere rechtliche Einschätzung bestätigt. Damit bleibt es dabei: Wir werden den Spot nicht senden", sagt RBB-Intendantin
Dagmar Reim.
Der öffentlich-rechtliche Sender hatte die Ausstrahlung des NPD-Wahlwerbespots am vergangenen Freitag mit der Begründung abgelehnt, der Spot erwecke den Eindruck, dass ausschließlich Menschen ausländischer Herkunft die im Spot genannten und gezeigten Straftaten begingen. Der Spot ist damit nach Ansicht des Senders geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden. Die NPD kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
dh