Der Münchner Verleger Dietrich von Boetticher und Gruner + Jahr haben sich nach der vom Landgericht Berlin erlassenen einstweiligen Verfügung gegen das CDU-Wahlkampfblatt "NBI" nun außergerichtlich geeinigt. Die einstweilige Verfügung war nach einem Antrag von Boettichers, der das Titelrecht beanspruchte, erlassen worden. Beide Parteien einigten sich nun darauf, daß die Titelrechte bei Gruner + Jahr liegen. Damit wird der CDU die Verteilung der Wahlinformationsbroschüre "NBI" in Ostdeutschland weiter ermöglicht.