Finanzminister will Steuer fürs Surfen am Arbeitsplatz erheben

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Laut einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" soll Bundesfinanzminister Hans Eichel in einem bereits im "Bundessteuerblatt" veröffentlichten Erlass, festgelegt haben, wie ein Internetanschluss am Arbeitsplatz steuerlich zu behandeln ist. Die Beschäftigten mit Netzanschluss müssen nach Vorstellungen der Finanzverwaltung demnach künftig aufzeichnen, welche Abfragen dienstlichen Zwecken dienten. Dabei geht der Fiskus grundsätzlich davon aus, dass das Internet am Arbeitsplatz häufig zu privaten Zwecken genutzt wird und deshalb als geldwerter Vorteil anzusehen ist. Wie ein Sprecher des Bundesfinanzministers gegenüber Heise Online mitgeteilt haben soll, handele es sich jedoch nur um einen Entwurf für den Erlass. Handlungsbedarf bestehe, da es für den Telefonbereich eine ähnliche Regelung gebe. Es werde diskutiert, ob eine Pauschalabgeltung für private Internetbenutzung im Betrieb in Frage komme.



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