Die Rundfunkreferenten der Länder haben ihren ersten Entwurf für den vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgelegt, der in diesem Jahr verhandelt wird. Die Länderchefs müssen unter anderem entscheiden, ob Werbeblöcke den Filmlängen - wie derzeit üblich - zugerechnet werden dürfen odernicht (Brutto-netto-Regelung). Anpassungen an die am 30. Juni 1997 novellierte EU-Fernsehrichtlinie sind auch bei den Jugendschutzbestimmungen vorgesehen. So soll die Kennzeichnung von Sendungen, die jugendgefährdend sein könnten, verbessert werden. Außerdem soll virtuelle Werbung, zum Beispiel in Form von Werbe-Einblendungen auf Sport-Spielfeldern, laut Entwurf erlaubt werden.