Einigung der Verleger bei Pressefusionskontrolle in Sicht

BDZV-Präsident Heinen kündigt Einigung mit Lokalpresse an
BDZV-Präsident Heinen kündigt Einigung mit Lokalpresse an
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Es ist ein Meilenstein in der Geschichte der Zeitungsverleger. Seit Jahren rangeln große und kleine Verleger um eine einheitliche Meinung zur Pressefusionskontrolle. Diese umfasst Sonderregeln im Wettbewerbsrecht, die Presseverlage einer verschärften Kontrolle durch das Kartellamt unterwerfen. BDZV-Präsident Helmut Heinen kündigte heute auf dem Jahreskongress in Berlin an: "Ich freue mich zu verkünden, dass wir noch in diesem Herbst ein gemeinsames Papier von Lokalpresse und BDZV vorlegen werden."

Das Problem: Während große und mittelgroße Verlage eine Lockerung der kartellrechtlichen Regelungen anstreben, waren die kleineren Verlage in der Vergangenheit eher daran interessiert, die alten Regelungen beizubehalten. Entsprechend konnten sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, in dem auch die großen Verlage vertreten sind, und der Verband Deutscher Lokalzeitungen nicht auf eine gemeinsame Position einigen. 

Die Regierungskoalition unter Angela Merkel hatte von den Verlegern aber eine solche einheitliche Position als Voraussetzung dafür gefordert, um gesetzgeberisch tätig zu werden. "Ich hätte mir nicht erträumen lassen, dass ein solches Papier noch kommt. Wir werden uns ihm in großer Schnelligkeit widmen", sagte sie den in Berlin versammelten Verlegern. 

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in dem die Pressefusionsklausel verankert ist, steht zur Novellierung an. In einem ersten Entwurf von August spielte die Pressefusionsklausel jedoch ebenso wie das Medienkonzentrationsrecht keine Rolle.

Im Kern geht es für die Verlage um die gültige Umsatzschwelle von 25 Millionen Euro, die nur ein Zwanzigstel dessen beträgt, was in allen anderen Branchen gültig ist. Dort müssen Unternehmen erst ab einem gemeinsamen Umsatz von einer halben Milliarde Umsatz beim Kartellamt vorstellig werden, wenn sie kooperieren, fusionieren oder übernehmen wollen. Strittig ist auch die Frage nach dem relevanten Markt, der definiert, welche Wettbewerber in die Betrachtung einbezogen werden.

Wie konkret die Position aussehen könnte, dazu sagte Heinen jedoch nichts. pap/sw



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