Im Eco-Verband sind über 550 Mitglieder der europäischen Internetindustrie organisiert
Als Mittel gegen Kinderpornographie, illegale Glücksspielangebote oder Urheberrechtsverletzungen wurden Internetsperren in der Vergangenheit vielfach diskutiert - entgegen dem Rat von Experten, die auf die technische Nutzlosigkeit verweisen. Vor allem aber ist hierzulande die rechtliche Situation eindeutig: Die Kommunikation im Internet ist durch das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10, Absatz 1 des Grundgesetztes und Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes geschützt, teilt der Eco-Verband mit. "Sperrverfügungen und die so genannten Internetsperren sind aus diesem Grund rechtlich unzulässig", sagt Eco-Geschäftsführer
Harald A. Summa. "Zudem lehnen wir sie wegen ihrer mangelnden Wirksamkeit grundsätzlich ab."
Das Gutachten wurde anhand behördlicher und gerichtlicher Sperrverfügungen im Bereich des Glücksspiel- und Urheberrechtes erstellt. Neben der deutschen wurde auch die Gesetzeslage auf EU-Ebene untersucht. Die Ergebnisse der Studie fassen die Fachanwälte für Medien- und Urheberrecht Dieter Frey und Matthias Rudolph sowie Anwalt Jan Oster in der Zeitschrift "
Multimedia und Recht" zusammen.
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