Eco-Verband: Internetsperren sind unzulässig

Im Eco-Verband sind über 550 Mitglieder der europäischen Internetindustrie organisiert
Im Eco-Verband sind über 550 Mitglieder der europäischen Internetindustrie organisiert
Teilen
Internetsperren verstoßen in Deutschland gegen geltendes Recht und sind deshalb unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung, die der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco in Auftrag gegeben hat.

Als Mittel gegen Kinderpornographie, illegale Glücksspielangebote oder Urheberrechtsverletzungen wurden Internetsperren in der Vergangenheit vielfach diskutiert - entgegen dem Rat von Experten, die auf die technische Nutzlosigkeit verweisen. Vor allem aber ist hierzulande die rechtliche Situation eindeutig: Die Kommunikation im Internet ist durch das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10, Absatz 1 des Grundgesetztes und Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes geschützt, teilt der Eco-Verband mit. "Sperrverfügungen und die so genannten Internetsperren sind aus diesem Grund rechtlich unzulässig", sagt Eco-Geschäftsführer Harald A. Summa. "Zudem lehnen wir sie wegen ihrer mangelnden Wirksamkeit grundsätzlich ab."

Das Gutachten wurde anhand behördlicher und gerichtlicher Sperrverfügungen im Bereich des Glücksspiel- und Urheberrechtes erstellt. Neben der deutschen wurde auch die Gesetzeslage auf EU-Ebene untersucht. Die Ergebnisse der Studie fassen die Fachanwälte für Medien- und Urheberrecht Dieter Frey und Matthias Rudolph sowie Anwalt Jan Oster in der Zeitschrift "Multimedia und Recht" zusammen. ire
stats