Die Europäische Kommission hat die Vergabe von Lizenzen zur Übertragung von urheberrechtlich geschützten Veranstaltungen und Werken im Netz deutlich vereinfacht. Ziel ist es, europäischen TV- und Radiosendern die Möglichkeit simultaner Ausstrahlung über das Internet zu erleichtern.
Zuvor mussten für nahezu jedes einzelne Land innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes eigene Rechte erworben werden. Unter den neuen Bedingungen können interessierte Unternehmen eine One-stop Shop-Lizenz erhalten, die in allen EU-Mitgliedsstaaten außer Spanien und Frankreich sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und sogar auf anderen Kontinenten gültig ist.