EU-Vorschlag zur Besteuerung des Internet-Handels

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Angesichts der raschen Ausbreitung des Internethandels will die EU-Kommission die Mehrwertsteuer für Online-Produkte einheitlich regeln. Dazu legte die Kommission heute einen Vorschlag vor, der für Online-Anbieter gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der europäischen Union schaffen soll. Danach sollen der Mehrwertsteuersatz bei der Lieferung von Computerspielen, Musikdateien, Software und Informationen über die Grenzen der EU hinaus gelten, der im Land des Kunden üblich ist. Das Ursprungslandprinzip gilt lediglich bei elektronischen Lieferungen innerhalb der EU. Der Vorschlag der EU betrifft nicht den Handel mit Produkten, die über das Internet bestellt werde und dann auf herkömmliche Art und Weise ausgeliefert werden wie zum Beispiel CDs und Bücher.
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