Der Entwurf des EU-Wettbewerbskommissars Karel van Miert über die Aufgaben und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender in Europa ist von einer großen Mehrheit der 15 Mitgliedsstaaten abgelehnt worden: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk sei und bleibe Sache der einzelnen Länder, hieß es nahezu unisono. Beobachter sprechen sogar von einem "Verriß" des Van-Miert-Papieres. Die Experten der EU-Länder plädierten statt dessen dafür, Beschwerden gegen mögliche Wettbewerbsverzerrungen in diesem Bereich individuell zu behandeln. Grundlage des Van-Miert-Papiers waren sechs Beschwerden von privaten Rundfunkanstalten, die in der Zuweisung von Gebühren oder Steuermitteln an öffentlich-rechtliche Sender eine unerlaubte Beihilfeform und damit eine Wettbewerbsverzerrung gesehen haben wollen. Van Miert möchte nun möglichst bald eine Sitzung mit privaten Rundfunkbetreibern einberufen.