In dem Streit ging es um die Nutzung von sogenanntem
Programmbegleitmaterial, das die Sender für die Nutzung in Programmzeitschriften und elektronischen Programmführern (EPGs) zur Verfügung stellen. Nach Ansicht der VG Wort, die die Interessen fast aller privaten Rundfunksender in Deutschland vertritt, sind diese Informationen urheberrechtlich geschützt und müssen daher von Verlagen und Betreibern von EPGs entsprechend vergütet werden. Der VDZ wollte die Daten dagegen unentgeltlich nutzen.
Mehrere Landes- und Oberlandesgerichte haben die urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Programmbegleitmaterials wie zum Beispiel Texte, Bilder und Trailer bestätigt. Die Betreiber von elektronischen Programmführern müssen daher nun entsprechende Lizenzverträge mit der VG Media abschließen für das Material bezahlen.
dh