Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist künftig per Internet möglich

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Aufträge der öffentlichen Hand können in Zukunft per Internet vergeben werden. Eine für die "E-Vergabe" notwendige Änderung der Vergabeverordnung wird das Bundeskabinett nach einem Bericht der "Financial Times Deutschland" am kommenden Mittwoch beschließen. Die Neuregelung soll bereits ab 1. Januar 2001 gelten. Behörden auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene und die Unternehmen versprechen sich von der elektronischen Auftragsvergabe ein schnelleres Vergabeverfahren, Kostensenkungen und mehr Transparenz. Die öffentliche Hand vergibt nach Angaben der "FTD" jährlich mehr als 30.000 Aufträge im Wert von rund 500 Milliarden Mark.



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