Das genau ist allerdings noch die Frage: Eigentlich haben die Richter in Karlsruhe nur im
Einzelfall - der Klage des Grossisten Grade gegen Bauer - geurteilt. Andererseits stehen in der
vorläufigen BGH-Begründung genügend Hinweise, aus denen sich eine grundsätzliche Bedeutung des Urteils herauslesen lässt. „Mit dem Abweisen der Klage des Grossisten Grade stärkt der BGH die
Pressevertriebsfreiheit in Deutschland", schreibt die Bauer Media Group offenbar mit Blick auf diese Passagen.
Der
Bundesverband Presse-Grosso bedauert das Urteil "für den Kollegen [Grade] und die Branche", so der 1. Vorsitzende
Frank Nolte. Für eine eingehende Analyse wolle der Verband erst die schriftlichen Urteilsgründe abwarten. Er schließt jedoch negative Folgen für Pressevielfalt und Vertriebsneutralität des deutschen Presse-Grosso-Systems nicht aus: "Es bleibt abzuwarten, wie ein Presse-Grossist seinen regionalen Versorgungsauftrag weiter neutral ausüben kann, wenn über ihm das
Damoklesschwert der willkürlichen Kündigung schwebt", so Nolte. Insbesondere Großverlage könnten mit ihrer Marktstellung "erheblichen Druck" auf jeden einzelnen Grossisten ausüben.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (
VDZ) glaubt, dass sich das BGH-Urteil „hoffentlich nicht negativ auf das Grosso-System auswirken" werde. Fast alle Zeitschriftenverlage hätten in diesem Jahr neue, mehrjährige Handelsspannenvereinbarungen mit dem Bundesverband Presse-Grosso getroffen, so der VDZ. Dabei sei auch auf die
"Gemeinsame Erklärung" von VDZ, BDZV und Bundesverband Presse-Grosso aus dem Jahr 2004 Bezug genommen, die eine Kündigung von Grossisten nur bei zu begründenden nachhaltigen Leistungsmängeln oder anderen sachlich gerechtfertigten Gründen vorsieht.
Der VDZ betont zudem, dass eine genaue Analyse der noch nicht vorliegenden
Entscheidungsgründe notwendig sei. Und betrachtet "mit größerer Sorge" das Gerichtsverfahren zwischen Bauer und dem Grosso-Verband vor dem
Landgericht Köln, in welchem das Verhandlungsmandat des Grosso-Verbandes auf dem Prüfstand steht. "Wir appellieren daher an die Verfahrensbeteiligten, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen", so der Sprecher des VDZ-Arbeitskreises Pressemarkt Vertrieb,
Torsten Brandt, im Hauptjob Vertriebschef bei Axel Springer.
rp