DLM verabschiedet neue Richtlinien zum Jugendschutz und digitalen Diensten

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Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten hat sich mit den "Gemeinsamen Richtlinien zur Gewährleistung des Jugendschutz" befasst und für die anstehende Anhörung der Veranstalter eine Entwurfsfassung veröffentlicht. Die Richtlinien sollen die grundsätzliche Unzulässigkeit der Ausstrahlung indizierter Filme in der Praxis sicherstellen. Mit dem vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist neben den verschärften Jugendschutzvorschriften auch die "Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten verabschiedet worden. Die Satzung regelt Einzelheiten für die sogenannten Zugangsdienste, die zum Beispiel der Herstellung oder dem Empfang digitaler Datenströme über Dekoder dienen, wenn es sich dabei um Fernsehdienste handelt. Damit soll zum 1. November ein diskriminierungsfreier und chancengleicher Zugang zu technischen Plattformen und Navigatoren gewährleistet werden.



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