Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten hat die Zulassungsanträge von Premiere digital verabschiedet. Die Anforderungen an die Zugangsfreiheit gemäß den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrags seien erfüllt. Mit der Prüfung des von Premiere beantragten Erotikkanals Premiere Erotica hat die DLM die Gemeinsame Stelle Jugendschutz und Programm beauftragt. Allerdings merkte die DLM kritisch an, entsprächen die gestellten Anträge nicht mehr den geplanten Gesellschafterverhältnissen.CLT-Ufa und Kirch-Gruppe wollen ihre Anteile an Premiere auf 50 Prozent aufstocken.