Computer Bild Spiele besteht vor Gericht gegen Computec

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"Computer Bild Spiele" hat auch in der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München in dem Streit um Heftbeigaben recht bekommen. Die Richter bestätigten die Einschätzung der ersten Instanz, dass die Beigabe eines Computerspiels kein "übertriebenes Anlocken der Kunden darstelle", sondern teil eines redaktionellen Angebots darstelle.

Computec hatte dagegen geklagt und argumentiert, dass der Wert der Spiel-Vollversion den eigentlichen Produktwert des Magazins deutlich übersteige. Nach der Niederlage in zweiter Instanz hat Computec auf weitere rechtliche Schritte verzichtet.



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