Causa Kachelmann: Oberlandesgericht Köln gibt Bild.de recht

Die "Bild"-Zeitung griff den Kachelmann-Bericht von Bild.de damals ebenfalls auf
Die "Bild"-Zeitung griff den Kachelmann-Bericht von Bild.de damals ebenfalls auf
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Schlappe für Jörg Kachelmann. Im monatelangen Rechtsstreit zwischen dem Wetterexperten und Bild.de hat das Oberlandesgericht Köln nun in zweiter Instanz zugunsten des Springer-Konzerns entschieden. Aus Sicht der Richter war die Berichterstattung von Bild.de im Fall Kachelmann nicht zu beanstanden. Damit ist Kachelmann mit seiner Unterlassungsklage gescheitert - eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich. Die Kosten des Verfahrens muss Kachelmann selbst tragen. Der Streitwert beläuft sich dem Vernehmen nach auf rund 25.000 Euro.  

Der Streit zwischen Bild.de und Jörg Kachelmann schwelt seit April 2010. Damals berichtete die Online-Ausgabe der "Bild"-Zeitung unter Berufung auf die "Süddeutsche Zeitung" über den Fund eines Messers mit DNA-Spuren in der Wohnung von Kachelmanns Ex-Geliebter. Der zu dieser Zeit mit Vergewaltigungsvorwürfen konfrontierte und inzwischen freigesprochene TV-Meteorologe ging damals zunächst erfolgreich gegen Bild.de und weitere Medien vor. So entschied das Landgericht Köln in erster Instanz pro Kachelmann und verbot den Bericht von Bild.de, da dieser vorverurteilend sei.

Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Köln nun in zweiter Instanz gekippt. Aus Sicht der Kölner Richter hat der Bericht über das von den Ermittlern sichergestellte Messer beim Leser keineswegs den Eindruck erweckt, dass der TV-Moderator bereits überführt sei. Vielmehr habe Bild.de lediglich den journalistischen Informationsauftrag wahrgenommen, die interessierte Öffentlichkeit über spektakuläre Straftaten zu unterrichten.

Springer feiert den Richterspruch als Sieg der Pressefreiheit. "Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist äußerst wichtig für eine weiterhin freie und ungehinderte Presseberichterstattung über bedeutende Ermittlungsverfahren", erklärt Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht bei Axel Springer. Kachelmann habe im Vorfeld seines Strafprozesses versucht, Medienberichterstattung über die Ermittlungen systematisch als angeblich vorverurteilend zu unterbinden. Das Gericht habe nun aber "ausdrücklich und völlig zu Recht festgestellt, dass es sich bei dem Artikel von Bild.de um eine zulässige und von Kachelmann hinzunehmende Verdachtsberichterstattung gehandelt hat".

Update: Der Streit zwischen Springer und Kachelmann ist damit aber noch nicht beendet. Wie Kachelmann-Anwalt Ralf Höcker inzwischen mitteilte, wird der Wetter-Experte in die nächste Instanz gehen und vor den Bundesgerichtshof ziehen. mas
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