Weiter unter besonderer Beobachtung: 9Live
Die Landesmedienanstalten und der Call-In-Sender 9Live haben sich nach langwierigen Verhandlungen auf einen Vergleich über die Auslegung der Gewinnspielsatzung geeinigt. 9Live muss insgesamt Bußgelder in Höhe von 100.000 Euro bezahlen und verzichtet auf eine Revision gegen die Gewinnspielsatzung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Landesmedienanstalten nehmen im Gegenzug neun ältere Bußgeldbescheide gegen den Sender zurück.
"Der Vergleich ist ein entscheidender Schritt für die Nachhaltigkeit von Call-In-Gewinnspielen im deutschen Fernsehen", erklärt 9Live-Geschäftsführer
Ralf Bartoleit: "Wir wollen uns auf unterhaltsame und transparente Shows für unsere Zuschauer konzentrieren und nicht auf Auseinandersetzungen mit den Landesmedienanstalten." Man wolle den konstruktiven Dialog mit den Aufsichtsbehörden weiter fortsetzen.
Auch die Medienhüter zeigen sich zufrieden: "Nach einer schwierigen Startphase, die zu zahlreichen Bußgeldbescheiden seitens der Medienanstalten geführt hat, hat die Sendergruppe die von den Medienanstalten in der Gewinnspielsatzung formulierten Spielregeln im Wesentlichen akzeptiert", sagt
Thomas Langheinrich, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten.
Die Landesmedienanstalten hatten sich mit 9Live lange über die Anfang 2009 neu gefasste Gewinnspielsatzung gestritten, auch mit juristischen Mitteln. Die Auffassung über die Auslegung der Regeln, die für mehr Transparenz und einen besseren Jugendschutz sorgen sollten, gingen dabei weit auseinander. Das Bayerische Verwaltungsgericht hatte im vergangenen Oktober einige Bestimmungen der Regeln für unwirksam erklärt. Gegen eine Revision gegen die Gewinnspielsatzung vor dem Bundesverwaltungsgericht verzichtet 9Live nun.
Die Kommission will trotz der jetzt erfolgten Einigung weiterhin wachsam sein: "Der Vergleich ist kein Freibrief, in Zukunft bei den Gewinnspielen wieder in alte Zeiten zurückzufallen", mahnt Langheinrich.
dh