CLT-Ufa weist Kartellamts-Bedenken zur Aufstockung der Premiere-Anteile zurück

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Die Argumentation der Kartellbehörde sei sachlich nicht gerechtfertigt, weist die CLT-Ufa die Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Erhöhung ihrer Anteile an Premiere von derzeit 37,5 auf 50 Prozent zurück. Der Vorstandsvorsitzende Rolf Schmidt-Holtz dazu: "Premiere ist seit über sieben Jahren auf dem Markt - Zeit genug für die Konkurrenten, eigene Pay-TV Angebote zu etablieren." Da CLT-Ufa nur ihren Anteil an Premiere erhöhen möchte, könne dies nicht mit dem abgelehnten Fusionsverfahren Premiere / DF 1 verglichen werden. Als völlig abwegig weist CLT-Ufa die Vermutung des Bundeskartellamts zurück, daß durch die gewünschte Erhöhung der Premiere-Beteiligung eine Zusammenarbeit auch im Free-TV entstehen könne. Das luxemburgische Medienunternehmen behält sich die Möglichkeit vor, gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundeskartellamts rechtliche Schritte einzuleiten.



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