Bundesverfassungsgericht bestätigt: RBB muss Wahlwerbespot der NPD nicht senden

Es bleibt dabei: Der RBB muss einen Wahlwerbespot der NPD nicht zeigen
Es bleibt dabei: Der RBB muss einen Wahlwerbespot der NPD nicht zeigen
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Auch der Gang vors Bundesverfassungsgericht hat nicht geholfen: Ein Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD zur Berliner Abgeordnetenhauswahl, den der Sender Rundfunk Berlin-Brandneburg (RBB) abgelehnt hatte, wird nicht gesendet werden. Die Partei hatte sich in einem Eilantrag an das oberste deutsche Gericht gewendet, nachdem zuvor bereits mehrere Instanzen dem RBB Recht gegeben hatten.

Mit dem Eilantrag wollte die NPD eigentlich erwirken, dass der Spot am heutigen Freitag im Programm des RBB gesendet wird. Die Richter entschieden jedoch, dass im bisherigen Verfahren keine Grundrechte der Partei verletzt wurden, somit auch kein Anspruch auf Sendung der Wahlwerbung bestünde. Mitte August war das Verwaltungsgericht Berlin der Auffassung der RBB gefolgt, dass der Spot volksverhetzenden Inhalt habe. Er erwecke den Eindruck, dass ausschließlich Menschen ausländischer Herkunft im Spot genannte und gezeigte Straftaten begingen, so die Begreündung der Richter und des RBB.

Zuletzt bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg diese Beurteilung: Dem Werbefilm sei allein die Aussage zu entnehmen, "dass die in Berlin lebendne Ausländer mit Kriminellen gleichzusetzen sind, die eine Bedrohug für die Bevölkerung darstellen." ire
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