Der Bundesrat hat den Frequenzverordnungen des Bundeswirtschaftsministeriums für das Internet übers Stromnetz und den digitalen Rundfunk zugestimmt. Powerline-Anbieter können danach in bestimmten Frequenzbereichen die Stomkabelnetze für das Internet aus der Steckdose kostenlos nutzen und erhalten damit Planungssicherheit.
In Deutschland haben die Energiekonzerne
RWE,
Eon, die Baden-Württemberger
EnBW und die Mannheimer
MVV Energie angekündigt, den Zugang zum Internet über ihr Stromnetz anzubieten. Später sollen die Kunden auch übers Internet aus der Steckdose telefonieren können.
Durch die Powerline-Technik waren Funkstörungen für bereits bestehende Dienste wie den Polizeifunk befürchtet worden. Die Anbieter dürfen deshalb festgelegte Grenzwerte für die Störstrahlung nicht überschreiten. Über die Einhaltung wacht die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Durch die Regelungen scheiden hochpegelige Powerline-Techniken aus. Dies wird als Grund für den Ausstieg von Unternehmen wie Nortel und Siemens aus dieser Technologie vermutet.
Eine der Verordnungen regelt zudem die Umwandlung des analogen Hörfunks in digitale Übertragung bis zum Jahr 2015. Die Fernsehübertragung soll bis zum Jahr 2010 digitalisiert werden.