Damit schließt sich Bauer der Kritik an, die in der vergangenen Woche von den Medienexperten Bernd Holznagel (Universität Münster) und
Franz-Jürgen Säcker von der FU Berlin in ähnlicher Weise
geäußert worden war. Konkret geht es um die Nähe der Telekom zum Staat: Weil der Konzern zu gut einem Drittel dem Bund gehört, darf er laut Gesetz nicht gleichzeitig als Rundfunkveranstalter und Anbieter von Inhalten auftreten. Doch genau dieser Fall würde eintreten, sollte die Telekom von der DFL den
Zuschlag für Satellit, Kabel und Terrestrik erhalten. "Die Trennung von Netzbetrieb und Rundfunkinhalten soll dazu beitragen, die Meinungsvielfalt zu sichern und zu verhindern, dass derjenige, der wesentliche Teile der technischen Infrastruktur betreibt und dadurch auch kontrolliert, gleichzeitig für die Inhalte zuständig ist, die hierüber transportiert werden. Eine solche Zusammenballung von technischer, ökonomischer und publizistischer Macht stünde im Widerspruch zu einer bestmöglichen Sicherung von Meinungsvielfalt“, kritisiert Bauer.
Aktuell ist die Telekom im Besitz der Bundesliga-Übertragungsrechte per IPTV und mobile Endgeräte. Bislang umging der magenta Konzern den Konflikt mit medienpolitischen Grundsätzen dadurch, dass er seine Rechte an
Constantin Medien sublizensiert hatte. Sollte die Telekom nun
mit weiterreichenden Rechten bedacht werden, müsse diese Liaison neu überprüft werden, fordert Bauer. Prinzipiell seien "derartige Umgehungsgeschäfte durch Produktionasuafträge an Dritte, die finanziell faktisch ausschließlich von der Telekom abhängen", aus Sicht der LMS unzulässig. Bauer sieht daher "langwierige Rechtsstreitigkeiten" auf die Telekom zukommen, wenn sie die Broadcast-Rechte erhält.
ire