Das Bundeskartellamt hat nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" einen Zwischenbericht zur zentralen Vermarktung der Bundesliga-Rechte vorgelegt. Das wichtigste Ergebnis: Die Wettbewerbshüter fordern, dass Spielberichte im frei empfangbaren Fernsehen auch weiterhin zeitnah nach dem Abpfiff der Spiele für das breite Publikum empfangbar sein müssen.
Die Zentralvermarktung durch die
Deutsche Fußball Liga (DFL) sei nur zulässig, wenn die Allgemeinheit davon einen Nutzen habe. Unter dieser Prämisse signalisiert das Kartellamt seine Zustimmung zu den anderen strittigen Punkten des geplanten Vermarktungsmodells.
Eine Sprecherin des Bundeskartellamtes sagte gegenüber der "SZ", man sei "in konstruktiven Gesprächen mit der DFL". Eine endgültige Entscheidung sei aber noch nicht gefallen. Bliebe es bei dieser Beschränkung, wäre der Plan der DFL, die Rechte in mehreren Paketen meistbietend zu versteigern, weitgehend gescheitert. Eine zeitnahe Berichterstattung wäre nur möglich, wenn es wie bisher umfassende Berichte wie in der "Sportschau" gäbe.
Die "SZ" sieht damit bereits das gesamte Vermarktungsmodell in Gefahr: Unter diesen Voraussetzungen könne die mit der Vermarktung der Rechte beauftragte Agentur Sirius die garantierten Einnahmen in Höhe von 500 Millionen Euro pro Saison kaum erlösen. Das derzeitige Modell mit der Aufteilung der Rechte zwischen der "Sportschau" im Ersten und dem Pay-TV-Anbieter Premiere würde zementiert.
Unterdessen kritisiert die
ARD den neuen Spielplan für die Bundesliga. Danach sind nur noch fünf statt sechs Begegnungen am Samstagnachmittag vorgesehen. Dies mindere den Wert der Rechte für die Samstagsspiele um mehr als 16 Prozent. Weiterhin bemängelt die ARD, dass künftig pro Saison acht Top-Spiele erst am Samstagabend, und damit nach der "Sportschau" angepfiffen werden sollen. Dies würde den Preis weiter drücken.