Brockhaus sichert sich Rechte an brockhaus.de

Teilen
Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil hat das Landgericht Mannheim einer Klage des Verlags Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG gegen ein in Augsburg ansässiges Unternehmen stattgegebenund ihm das alleinige Nutzungsrecht für die Domain-Adresse "brockhaus.de" eingeräumt. Ab sofort ist damit die Brockhaus-Website unter http://www.brockhaus.de zu finden, die bislang nur über die Adresse www.brockhaus.bifab.de erreichbar war.



stats