Ursprünglich wollten die Stuttgarter, die nach einem Skandal über gefälschte Auflagenzahlen im vergangenen Herbst aus der IVW ausgetreten waren, schon im 2. Quartal dieses Jahres wieder dabei sein. Ein entsprechender Antrag war bei der IVW am 15. April eingegangen. Doch die Mehrheit im Organisationsausschuss, in dem Kunden-, Agenturvertreter und Printmedien sitzen, hielt eine Strafzeit für angemessen.
"Die IVW-Satzung sieht bis zu zwei Jahre Sperre vor, wenn ein Mitglied nach Aufnahme der Beratung über Sanktionen oder Sonderprüfung austritt", erklärt IVW-Geschäftsführer
Michael Schallmeyer. Insofern sei die Empfehlung "eine Ermäßigung der eigentlich satzungsgemäß möglichen Sperrzeit". Insider berichten, dass sich
BDZV und
VDZ für eine frühere Aufnahme stark gemacht haben sollen, während Kunden und Agenturen im Ausschuss dagegen stimmten.