Ebenso ins Visier der Verbraucherzentrale war das Vorgehen geraten, Kunden am Telefon zum Abschluss eines zeitlich begrenzten Abonnements zu überreden. Dieses verlängerte sich offenbar, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Bereits im März hatte die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Hamburg gegen Bauer prozessiert. Damals ging es um Postkarten im Design von Warensendungs-Benachrichtigungen mit der Aufschrift "Bitte rufen Sie uns schnell an!". Wählte der Kunde die Nummer, wurde ihm ein Abonnement schmackhaft gemacht.
"Telefonwerbung ist unzulässig. Das hat sich inzwischen herum gesprochen. Doch auch die Tricks, mit denen manche Vertriebsfirmen das Verbot umgehen wollen, indem sie den Anruf des Verbrauchers provozieren, sind nicht erlaubt", sagt
Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Bei den Beklagten nimmt man das Urteil naturgemäß anders auf. Gegenüber HORIZONT.NET kündigte eine Verlagssprecherin an, dass Bauer gegen das Uretil Berufung einlegen werde.
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