Internetfähige Computer sind weiterhin rundfunkgebührenpflichtig, unabhängig von Verwendungsabsicht und Nutzen. Diese Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bestätigt die vorangegangenen Urteiler mehrerer Oberlandesgerichte. Die Gebühr wird allerdings nur dann fällig, wenn keine herkömmlichen Rundfunksempfangsgeräte wie TV und Radio bereitgehalten werden.
ZDF-Intendant
Markus Schächter spricht von einer "klarstellenden Grundsatzentscheidung". Um Streitigkeiten dieser Art zu umgehen, ist es für Schächter unabdingbar, "dass die von den Ministerpräsidenten geplante Reform der Rundfunkfinanzierung ab Januar 2013 umgesetzt wird". Bei der Haushaltsabgabe würde auch die Unterscheidung zwischen herkömmlichen und neuartigen Rundfunkgeräten entfallen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erhoffen sich von dem neuen Rundfunkbeitrag ein transparenteres und gerechteres Finanzierungssystem. Ab 2013 ist jede Wohnung und Betriebsstätte beitragspflichtig, die heutige Mehrfachgebührenpflicht für nichteheliche Lebenspartner und WG-Mitbewohner entfällt dann.
hor