Nach der Genehmigung durch den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) wird im analogen Bereich ein neues System für verpflichtend einzuspeisende Programme eingeführt. Das System basiert auf der Bildung von Programmkategorien. Für die vorrangig einzuspeisenden Programme ist bereits nach dem Bayerischen Mediengesetz vorgegeben, daß die Programme weiterhin zu berücksichtigen sind, die seit 1. Oktober 1997 auf gesetzlicher Grundlage für Bayern veranstaltet werden. Die BLM wird für 29 der bis zu 33 Kabelkanäle, die das Rundfunkprogramm analog verbreiten, Vorgaben machen. Darin enthalten ist auch der gesetzlich vorgesehene Kanal für einen analog verbreiteten Mediendienst. Die Neufassung der Kabelbelegungssatzung tritt am 1. August 1998 in Kraft und enthält auch Regelungen zur Belegung digital verbreiteter Rundfunkprogramme und Mediendienste.