Die Herausgeberschaft
Augsteins wird zunächst gemeinsam vom "Spiegel"-Chefredakteur
Stefan Aust und von Geschäftsführer
Karl Dietrich Seikel wahrgenommen. Über das Weitere soll eine noch nicht terminierte Gesellschafterversammlung entscheiden.
Ein Gesellschaftervertrag regelt beim Spiegel- Verlag die Verwendung der Aktien-Anteile von Rudolf Augstein in Höhe von 25 Prozent. Diese Anteile werden ungeteilt an die Erbengemeinschaft der vier Augstein-Kinder übertragen. Für 1 Prozent dieser Anteile gibt es ein festgelegtes Vorerwerbsrecht für die verbleibenden Gesellschafter des Spiegel-Verlags.
Das sind die Mitarbeiter KG und der Hamburger Verlag Gruner + Jahr. Nehmen beide Gesellschafter dieses Vorerwerbsrecht wahr, dann verfügt die Mitarbeiter KG künftig rund 50,5 Prozent der Anteile,
Gruner + Jahr über 25,5 Prozent und die Erbengemeinschaft hält 24 Prozent der Anteile.