Der BVDA, der mit der Strafanzeige eigenen Angaben zufolge die Öffentlichkeit sensibilisieren will, begründete seine Klage unter anderem mit dem Verdacht, Online-Apotheken könnten gesundheitlich bedenkliche Medikamente vertreiben. Zudem bestehe die Gefahr der Steuerhinterziehung. So sei es denkbar, dass anfallende deutsche Steuern durch Tarnung eines Versandgeschäfts als Abholgeschäft vermieden würden. Preisnachlässe gingen daher zu Lasten des deutschen Steuerzahlers. Das
Bundesgesundheitsministerium hält diesen Vorwurf für unbegründet: Doc Morris habe mehrfach versichert, die vollen 16 Prozent Mehrwertsteuer an das zuständige deutsche Finanzamt abzuführen, so eine Sprecherin.
Der Streit über eine Zulassung des Versandhandels mit Medikamenten wird bereits seit Jahren geführt. Bundesgesundheitsministerin
Ulla Schmidt (SPD) hatte angekündigt, den in Deutschland bislang verbotenen Internet-Versandhandel mit Medikamenten künftig unter Auflagen zuzulassen. Ziel ist es, vor allem die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Die Apotheker befürchten jedoch deutliche Umsatzeinbußen und bemängeln, dass es im Versandhandel keine Garantie für die Einhaltung von Lagerbedingungen für Arzneimittel gebe. Zudem gebe es bei Online-Apotheken keine Fachberatung. Derzeit überprüft der
Europäische Gerichtshof das deutsche Versandhandelsverbot vor dem Hintergrund der europäischen E-Commerce-Richtlinie. Eine Entscheidung wird jedoch erst 2003 oder 2004 erwartet.
Studien zufolge ist eine klare Mehrheit der Deutschen für die Freigabe des Arzneimittel-Versands durch Online-Apotheken. So hat das Aachener Marktforschungsinstitut
Dialego in einer Studie herausgefunden, dass 67 Prozent der Deutschen eine Freigabe des Internet-Medikamentenhandels befürworten. Ein Viertel spricht sich dagegen aus. Für die Studie befragte Dialego 1010 Verbraucher.