Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den Anspruch des FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle auf eine Teilnahme am TV-Duell der Kanzlerkandidaten Schröder und Stoiber zurückgewiesen. Damit ist die FDP auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, sich in eine redaktionelle Wahlsendung der öffentlich-rechtlichen Sender einzuklagen.
Mit seinem Beschluss vom 15. August 2002 bestätigt das OVG Münster die erstinstanzliche Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vom 19. Juli 2002. ZDF-Intendant
Markus Schächter: "Erneut wurde dem Versuch, redaktionelle Fernsehsendungen zur Wahl für Zwecke der Parteien zu instrumentalisieren, eine Absage erteilt."