Verstoß gegen Werbeauflagen

Glücksspielbehörde verhängt erstmals Bußgeld gegen Anbieter

Die Werbung für Glücksspiele ist streng reglementiert
IMAGO / Wirestock
Die Werbung für Glücksspiele ist streng reglementiert
Die Glücksspiel-Aufsichtsbehörde der Länder (GGL) hat zum ersten Mal ein Bußgeld gegen einen Anbieter verhängt. Grund für die Forderung in fünfstelliger Höhe ist eine bewusste Werbung eines Anbieters auf einer Plattform, auf der auch illegale Angebote beworben wurden, wie die Behörde am Montag mitteilte.
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Damit habe der Anbieter gegen Vorgaben verstoßen, denenzufolge legale und illegale Angebote strikt getrennt werden sollen, um Spielerinnen und Spieler zu schützen. Bei wiederholtem Versuch könne die Behörde dem Anbieter seine Erlaubnis entziehen. 


"Wir halten diese Werbebestimmungen für sehr gut und begründet", begründet Vorstand Ronald Benter das Bußgeld: "Die GGL überwacht die Angebote von legalen Anbietern konsequent. Bei Verstößen erheben wir empfindliche Bußgelder. Auch der Entzug der Erlaubnis bei wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages ist eine Maßnahme, vor der wir nicht zurückschrecken." 

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle kontrolliert und reguliert seit Beginn dieses Jahres länderübergreifend den Markt. Glücksspiel ist in Deutschland nur unter staatlicher Aufsicht und Kontrolle erlaubt.

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