Vergleichsportale

Gericht kassiert Check24-Vergleich für Haftpflichtversicherungen

Check24 wirbt seit kurzem mit David Hasselhoff für sein Angebot
Check24
Check24 wirbt seit kurzem mit David Hasselhoff für sein Angebot
Das Internet-Vergleichsportal Check24 hat bei einem Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen nicht einmal die Hälfte des Marktes abgedeckt. Aus diesem Grund verurteilte das Landgericht Frankfurt das Portal unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro, künftig seine Nutzer ausdrücklich auf die Grundlagen des Vergleichs hinzuweisen und die eigene Rolle als Versicherungsmakler klarer zu machen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die das bereits rechtskräftige Urteil am Donnerstag vorstellte.
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Nach Feststellung des Gerichts hatte Check24 nur die Tarife von 38 der 89 in Frage kommenden Versicherungen geprüft. Es handelte sich laut Verbraucherzentrale ausschließlich um Unternehmen, die für einen Vertragsabschluss Provision zahlen würden. Große Anbieter wie die Huk-Coburg, CosmosDirekt oder Continentale fehlten ebenso wie der offensichtliche Hinweis auf die eingeschränkte Marktauswahl. Die entsprechenden Informationen hatte Check24 lediglich auf einer nur schwer auffindbaren Neben-Website bereitgehalten. 


"Das vermeintliche Topangebot muss längst nicht das günstigste am Markt sein, wenn die Mehrzahl der Versicherer gar nicht in den Vergleich einbezogen sind," sagte vzbv-Rechtsreferent David Bode in einer Mitteilung. "Verbraucher würden ein Vergleichsportal sicher anders bewerten, wenn klar ersichtlich ist, dass ihnen nur eine beschränkte Auswahl von Anbietern präsentiert wird." 

Check24 verwies darauf, die angegriffene Darstellung bereits seit 2019 nicht mehr zu verwenden und seitdem die geforderten Kundeninformationen deutlicher darzustellen. In vielen anderen Bereichen wie Energie, Telekommunikation oder KfZ-Versicherungen bilde man den Markt "weit über 90 bis 95 Prozent" ab, wie eine Sprecherin erklärte. Das Portal verwies zudem auf die Rechtsauffassung, dass man nicht gezwungen werden könne, solche Versicherungen in die Vergleiche aufzunehmen, die für Vermittlungen keine Provision zahlten. 

Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte der dpa, dass die Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz zurückgenommen wurde. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. 




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