Dieses hatte im Mai 2020 einer Klage der Wettbewerbszentrale in Frankfurt am Main stattgegeben: Die entsprechende Werbung eines Trierer E-Zigarettenhandels enthalte täuschende und irreführende Angaben und verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (7 HK O 30/19). Der Zigarettenhandel legte dagegen erfolgreich Berufung ein. Gegen das neue Urteil ist nach Angaben des OLG keine Revision zugelassen.
Das OLG urteilte als zweite Instanz, die Werbung sei nicht unlauter. Unrichtige Angaben könnten nicht festgestellt werden. Die Worte "jetzt umsteigen" zeigten, dass der Slogan nicht versuche, jeglichen Verbraucher zum Konsum von E-Zigaretten zu animieren. Das Ziel sei Tabakkonsumenten auf das Alternativprodukt aufmerksam zu machen.
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Das große Plakat mit dem Slogan "E-Ziga retten Leben jetzt umsteigen" führe entgegen der Ansicht des Landgerichts Trier nicht zu der Fehlvorstellung, E-Zigaretten seien gesundheitlich unbedenklich, heißt es in dem OLG-Urteil. Eine "lebensrettende Wirkung" könne aber bereits dann begründet sein, wenn elektrische Zigaretten weniger schädlich seien als herkömmliche Glimmstängel. Der beklagte Zigarettenhandel habe das mit zahlreichen wissenschaftlichen Studien dokumentiert.
Wenn dem so sei, dann ist laut OLG dieser Umstand grundsätzlich geeignet, "die Anzahl schwerwiegender Erkrankungen, die auch einen tödlichen Verlauf nehmen können, zu vermindern".
dpa