Urteil

Cathy Hummels gewinnt Schleichwerbungsprozess

Cathy Hummels wirbt auf ihrem Instagram-Profil für zahlreiche Produkte
Screenshot Instagram
Cathy Hummels wirbt auf ihrem Instagram-Profil für zahlreiche Produkte
Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels hat einen Schleichwerbungsprozess vor dem Landgericht München siegreich überstanden. Die zuständige Kammer wies die Zivilklage des für Abmahnungen bekannten Verbands Sozialer Wettbewerb am Montag ab. Informierte Leser wüssten, dass Hummels mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Rhein. Insofern handele es sich auch nicht um unlautere Werbung.
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Hummels hat auf Instagram mittlerweile 485.000 Follower. Allein aus dieser hohen Zahl geht nach Einschätzung der Kammer hervor, dass die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels auf ihrer Seite keine rein privaten Interessen verfolgt. Eine solche Zahl von Freunden "schafft kein Mensch", sagte Rhein. 


Das Urteil bedeutet keine Klärung der Rechtslage, ob sogenannte Influencer überhaupt noch Dinge anpreisen dürfen, ohne das als Reklame zu kennzeichnen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, außerdem hat der in Berlin ansässige Verein mehrere Influencerinnen abgemahnt. Eine parallele Klage gegen die Fitness-Bloggerin Pamela Reif vor dem Landgericht Karlsruhe hat der Verband gewonnen. Eine obergerichtliche Entscheidung gibt es noch nicht. 

Im Münchner Fall warf der Verband Cathy Hummels unlautere Werbung in mehreren Fällen vor, weil sie auf ihrer Instagram-Seite (@catherineyyy) Internet-Links zu Herstellern gesetzt hatte, ohne das als Reklame zu kennzeichnen. Hummels wehrte sich dagegen mit dem Argument, dass sie für die abgemahnten Beiträge kein Geld erhalten hatte. Echte Werbung hingegen kennzeichnet die ehemalige Moderatorin mit dem Hinweis "Bezahlte Partnerschaft".

Opinary Influencer Umfrage

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) fordert angesichts des Urteils "lebensnahe und praxisgerechte Leitlinien" für Influencer Marketing. Die Urteile der vergangenen Monate hätten gezeigt, dass klare Richtlinien für die Disziplin fehlen. Nicht jedes Posting eines Influencers sei automatisch gewerblich und damit kennzeichnungspflichtig. 

"Ob und vor allem wie ich meine Beiträge in sozialen Medien dann auch als Werbung kennzeichnen muss oder nicht, darf nicht davon abhängen, ob ich in Berlin oder in Düsseldorf wohne", betont Anke Herbener (Digital Changers), Lableiterin Influencer Marketing im BVDW. Voraussetzung für die grundsätzliche Kennzeichnungspflicht im Influencer Marketing muss laut den Experten des Digitalverbands BVDW eine eindeutige geschäftliche Handlung des Influencers sein. "Wenn also ein Influencer Geld oder eine Gegenleistung für eine vereinbarte Leistung wie Posten oder Taggen erhält, dann besteht die Pflicht, den Beitrag als werblich zu kennzeichnen", sagt Herbener. "Influencer müssen aber eben auch privat sein dürfen." Würden Influencer aus Angst vor Abmahnungen jeden Beitrag als Werbung kennzeichnen, würde die Meinungsbildung der Verbraucher stark eingeschränkt. dpa/dh

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