Sexismus bleibt der häufigste Grund für eine Beschwerde beim Deutschen Werberat
Wie schon im April verteilt der Deutsche Werberat erneut sechs Rügen für Werbemotive, die gegen den Kodex des Selbstkontrollgremiums der deutschen Werbewirtschaft verstoßen. Wieder einmal erfüllen alle gerügten Werbeanzeigen den Tatbestand der Herabwürdigung von Frauen und des Sexismus.
Bei der Fahrzeugwerbung der Firma Garten- und Landschaftsgestaltung Grundemann aus Frankfurt (Oder) erkannte der Deutsche Werberat Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen - und damit einen Verstoß gegen Ziffer 5 der Verhaltensregeln des Gremiums. Das Motiv zeigte das Dekolleté einer nur in Dessous gekleideten Frau sowie den Slogan "Wir erfüllen Ihre Träume!". Die Abbildung diene allein als Blickfang und stehe zudem in keinem Zusammenhang zu den angebotenen Dienstleistungen, so der Werberat.
Die Firma Viehtransporte Kellers aus Düsseldorf tauchte nach 2017 erneut auf dem Radar auf. Damals war das nun beanstandete Motiv noch freigesprochen worden. Es zeigt ein gezeichnetes weibliches Schwein in aufreizender Kleidung und Pose. Nun lautet das Werberats-Urteil anders: Zusammen mit dem Werbeslogan "Transport mit Leidenschaft" führe dies zu einer Herabwürdigung von Frauen. "Erneute Beschwerden, die eine stärkere Sensibilisierung und Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck bringen, haben den Werberat dazu veranlasst, den Fall wieder aufzugreifen und unter dem Gesichtspunkt der geänderten gesellschaftlichen Überzeugungen zu beanstanden", teilt das Gremium mit.
Ebenfalls als frauenherabwürdigend stufte der Werberat die Fahrzeugwerbung der Rohstoff-Recycling Gebrüder Gubisch GmbH aus Zittau in Sachsen ein. Auf der Rückseite des Fahrzeugs ist eine Frau in Dessous und Hut abgebildet, die sich mit einer Zigarette in der Hand auf einer Couch räkelt und lasziv in die Kamera blickt. Das Wortspiel im Werbeslogan ("Zu alt? Zu verbraucht? Zu abgeledert? - Wir entsorgen fast alles - auch Ihre ALTE (Couch:-)") verstärke den herabwürdigenden Eindruck, zudem bestehe auch hier kein Zusammenhang zur beworbenen Dienstleistung.

Weniger Beschwerden, mehr geprüfte Fälle
Die Halbjahresbilanz des Deutschen Werberats
Die Zahl der Werbemaßnahmen, über die der Deutsche Werberat entschieden hat, ist wieder deutlich gestiegen. Gleichzeitig nahm die Zahl der bei dem Gremium eingegangenen Einzelbeschwerden gegenüber dem Vorjahr deutlich ab. ...
Die Clever & Clean GmbH und Co. KG aus dem nordrhein-westfälischen Titz wirbt für ihre Autowäsche auf einem Plakat mit der Comiczeichnung einer im Bikini posierenden Frau. Insbesondere durch die in Übergröße gezeichneten Brüste, die aufreizende Darstellung sowie ihre knappe Bekleidung werde die Frau laut Werberatsgremium auf ihre Sexualität reduziert und damit herabgewürdigt. Auch hier bestehe kein Zusammenhang zur beworbenen Dienstleistung.
Zum gleichen Urteil kam der Werberat im Fall einer Anzeigenwerbung der Firma Erdmann Brennholzservice aus Reddelich in Mecklenburg-Vorpommern. Darauf ist eine nackte Frau abgebildet, die sich zwei Holzscheite vor ihre Brüste hält. Das Motiv wird durch den Werbespruch "Wir sorgen für HOLZ vor Ihrer Hütte!" ergänzt. Der Werberat bewertet dies als eine Reduzierung der abgebildeten Frau auf ihre sexuellen Reize, die hier allein als Blickfang ohne Bezug zum beworbenen Produkt eingesetzt wird.
Rüge Nummer sechs geht an eine In-App-Werbung: Die WBC GmbH aus Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt warb in einer App für Jagdwetter mit einer sitzenden, nackten Frau, die mit einem Gewehr, an dem die beworbene Wärmebildkamera befestigt ist, ihre Brüste verdeckt. Der Werberat stuft auch diese Werbung als frauenherabwürdigend ein, auch hier besteht zudem kein Zusammenhang zum beworbenen Produkt.
ire