Unter Beteiligung von Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels wird im kommenden Jahr in München ein für die Werbebranche bundesweit bedeutender Rechtsstreit ausgefochten: Was muss auf Instagram als Werbung gekennzeichnet werden und was nicht? Das Landgericht in der bayerischen Landeshauptstadt hat für den 11. Februar die mündliche Verhandlung angesetzt. Hummels' persönliches Erscheinen ist angeordnet, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage sagte. Verklagt worden ist die Ehefrau des Fußballprofis Mats Hummels vom Verband Sozialer Wettbewerb. Der Vorwurf: Cathy Hummels mache auf Instagram Schleichwerbung.
Cathy Hummels hat Werbeverträge mit mehreren Firmen, sie bekommt Geld für die Nennung der Unternehmen und ihrer Produkte. Diese Beiträge kennzeichnet die frühere Moderatorin dementsprechend als "bezahlte Partnerschaft". Der Verband hat sie wegen 15 Postings verklagt, bei denen dieser Hinweis fehlte.
Im Juli hatte
Hummels in einem dieser Fälle eine Abmahnung akzeptiert, in den übrigen Fällen aber will sie die Sache bis zum Ende ausfechten, weil diese Beiträge nach Angaben ihrer Anwälte auch nicht mit Gegenleistungen verbunden waren. "Recht auf freie Meinungsäußerung, dafür kämpfe ich", schrieb sie im Sommer in einem Beitrag auf Instagram.
Das Verfahren stößt keineswegs nur bei
Hummels' Followern auf Interesse. Denn der Prozess berührt die Frage, ob Influencer überhaupt Produkte oder Dienstleistungen aus freien Stücken empfehlen dürfen, ohne dabei eine Klage zu riskieren.
In gleicher Sache wird möglicherweise bereits einen Monat zuvor ein wegweisendes Urteil für die Influencer fallen: Die Bloggerin Vreni Frost von Neverever.me hat in der zweiten Januarwoche einen Termin vor dem Kammergericht Berlin, sie hofft also auf die nächste Instanz. Auch Frost wurde
vom Verband Sozialer Wettbewerb abgemahnt und will "wenn nötig bis vor den Bundesgerichtshof" ziehen, um für ihr Recht zu kämpfen.
bre/dpa