Damit habe der Vertrag von Muches und Schneiders Eventfirma KDME mit der Koelnmesse, der bis zum 30. September 2018 terminiert war, bis zuletzt Bestand gehabt. Das bedeutet: Muche und Schneider stehen die monatlichen Honorar-Zahlungen aus dem Beratervertrag nebst Zinsen für 2018 zu. Diese muss die Koelnmesse nun nachzahlen, hinzu kommen die Kosten des Verfahrens.
"Die haltlosen Vorwürfe, wir hätten der Dmexco entgegen vertraglicher Bestimmungen Konkurrenz gemacht, sind damit erneut widerlegt", teilen Muche und Schneider mit.
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Die Einstweilige Verfügung gegen die Ex-Dmexco-Manager Schneider und Muche bleibt aufgehoben. Die Berufungsklage der Koelnmesse wurde vom Oberlandesgericht Köln abgeschmettert. Die Koelnmesse will sich damit aber nicht zufrieden geben.
Die Koelnmesse hatte den beiden Organisatoren der Dmexco im vergangenen Jahr überraschend gekündigt. Muche und Schneider sollen gegen das vertraglich fixierte Wettbewerbsverbot verstoßen haben, als sie sich mit KDME an der Organisation der Schweizer Digitalmesse D-Pulse beteiligt hatten. Mittlerweile sind jedoch sowohl das Landgericht als auch das
Oberlandesgericht in Köln der Auffassung Muches und Schneiders gefolgt, nicht gegen vertragliche Bestimmungen verstoßen zu haben.
Beendet ist der Streit damit aber noch nicht: Im Dezember steht die Verhandlung einer Schadenersatzklage der KDME-Eigentümer an, hierfür ist ebenfalls die Kammer für Handelssachen am Landgericht Köln zuständig. Der Streitwert beträgt acht Millionen Euro. "Das Gericht hat bereits in der Verhandlung über unser Honorar deutlich gemacht, dass es auch in dem weiteren Verfahren allenfalls nur noch um die Höhe des Schadenersatzes gehen könne", geben sich Muche und Schneider siegesgewiss.