Telefonwerbung unterliegt in Deutschland strengen Regeln. Niemand darf zu Werbezwecken angerufen werden, ohne dass er vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zahl der Gesamt-Bußgelder, welche die Bundesnetzagentur verhängte, lag 2018 den Angaben zufolge bei 1,1 Millionen Euro und damit etwas unter dem Vorjahreswert von knapp 1,2 Millionen Euro.
Besonders hart bestrafte die Bonner Behörde zwei Unternehmen, die das Maximal-Bußgeld von je 300.000 Euro aufgebrummt bekamen. Darunter war die bayerische Firma Energysparks (zu Deutsch: Energie-Funken), das unter dem Markennamen "Deutscher Energievertrieb" Beratung durchführt und Anbieterwechsel vorschlägt.
Die Anrufer seien "äußerst hartnäckig, aggressiv, beleidigend und teilweise bedrohend" aufgetreten, hatte die Bundesnetzagentur unlängst bei Bekanntgabe des Bußgelds moniert - der Unternehmensleitung seien die Verstöße bekannt gewesen, sie habe aber nichts unternommen, um sie abzustellen. Das Unternehmen kündigte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein - man habe sich keine Kontaktdaten von unseriösen Adresshändlern beschafft, hieß es.
Außerdem gingen bei der Bundesnetzagentur dieses Jahr 110.000 schriftliche Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs ein - das waren rund 50.000 weniger als 2017. Erfreulich: Das Problem der sogenannten Ping-Werbung wurde entschärft. Hierbei handelt es sich um Abzock-Anrufer, die nur kurz anklingeln - wer dann zurückruft, muss hohe Gebühren zahlen. Die Bundesnetzagentur setzte durch, dass man bei Rückrufen auf gewisse Nummern zuerst kostenlos über die Gebühren informiert wird - das wirkte, die Angerufenen fielen auf die Masche nicht mehr rein und die Zahl der Beschwerden sank deutlich.
dpa