Amazon haftet nicht für Kundenbewertungen
Ein Händler haftet grundsätzlich nicht für Kunden-Bewertungen auf Amazon. Dies entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit unterlag in letzter Instanz der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW), der erreichen wollte, dass Bewertungen zu einem Tape gelöscht werden.
Im vorliegenden Fall hatten mehrere Kunden unter ein Angebot geschrieben, dass das Tape schnell gegen Schmerzen helfe. Eine solche Wirkung ist wissenschaftlich aber nicht nachgewiesen.
Nach Feststellung des BGH hatte der Händler aber nicht mit den Kundenbewertungen geworben. Die höchsten deutschen Richter unterstrichen zudem, solche Bewertungen seien vom Verbraucher gewünscht und als Meinung verfassungsrechtlich geschützt. Für eine konkrete Gesundheitsgefährdung, die dieses Recht hätten aushebeln können, habe es jedoch keinen Anhaltspunkte gegeben.
"Produktrezensionen auf Online-Verkaufsplattformen sind keine Werbung des Anbieters. So lässt sich die Grundsatzentscheidung zusammenfassen, die der BGH heute in der Sache 'Kundenbewertungen bei Amazon' gefällt hat. Folglich haftet der Anbieter auch nicht dafür, wenn in den Produktrezensionen falsche oder irreführende Angaben auftauchen. Ihn treffen auch keine Prüfplichten", kommentiert Simon Apel, Anwalt der Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz in Mannheim, das Urteil.
dpa