"Der Wiesenhof-Spot ist ein sehr deutlicher Fehlgriff, den das Gremium klar beanstandet hat", sagt
Julia Busse, Geschäftsführerin des Deutschen Werberats. Sicher habe das Unternehmen mit der sofortigen Aussetzung des Spots rasch und richtig reagiert, trotzdem müsse es sich die Frage stellen lassen, warum das Video überhaupt in dieser Form gedreht wurde.
Mit der öffentlichen Beanstandung macht der Werberat von dem Artikel 8.2 seiner Verfahrensordnung Gebrauch, wonach er Entscheidungen auch zu bereits eingestellter Werbung treffen kann - so wie in diesem besonders eindeutigen Fall: Laut offizieller Mitteilung stuft das Gremium den Wiesenhof-Spot deshalb als entwürdigend und diskriminierend ein, weil er eine Anspielung auf It-Girl
Gina-Lisa Lohfink enthält, die sich gerade vor Gericht gegen den Vorwurf wehrt, zwei Männer zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt zu haben.
Laut eigenen Angaben erreichten den Werberat binnen zweier Tage etwa 1000 Beschwerden zu dem Clip. Dabei reicht allein eine Beschwerde aus, um ein Verfahren bis hin zur möglichen Öffentlichen Rüge einzuleiten.
tt