Urteil
Der Kläger hatte in einer Mail an seine Versicherung wissen wollen, ob seine Kündigung eingegangen war. Er hatte daraufhin lediglich den Eingang der Mail bestätigt bekommen. An der automatischen Antwort hing dafür eine Werbung für einen Unwetter-Warn-Service "per SMS kostenlos auf Ihr Handy". Der Mann schickte noch zwei Mails an die Versicherung, in denen er außerdem darauf hinwies, dass er die Werbung für den "exklusiven Service" nicht wolle - und erhielt erneut die selbe automatische Antwort mit Werbung.