Der Streit um Bier-Werbeslogans beschäftigt nun ein Gericht
"Reich an Vitaminen", "zuckerarm", "wenig Fett": Solche Angaben werden in der Lebensmittel-Werbung häufig verwendet. Ihre Nutzung ist in der Europäischen Union (EU) streng geregelt - Werbung von Essen und Trinken darf nur versprechen, was sie auch wirklich halten kann. Aber wie sieht es bei dem Adjektiv "bekömmlich" für alkoholische Getränke aus - geht es dabei um Gesundheit oder Genuss? Darüber streiten eine Bierbrauerei aus dem Allgäu und ein Berliner Verband vor Gericht.