So darf Tipico nicht nur mit den Wettbewerbs-Logos der Bundesliga und der 2. Bundesliga werben. Das Unternehmen bekommt zudem laut DFL-Mitteilung "
ab der Saison 2018/19 ein in den Medienverträgen der DFL verankertes Erstverhandlungsrecht und sogenanntes 'Matching Offer Right' in Bezug auf bestimmte Sonderwerbeformen bei nationalen Lizenznehmern sowie Branchen-Exklusivität bei entsprechenden Buchungen".
Bestandteil Nummer drei bezieht sich auf die digitalen Plattformen der DFL, wo Tipico entsprechend eingebunden wird. Die werbliche Nutzung von Club-Rechten ist hingegen nicht Bestandteil des Pakets. Hier ist Tipico als Sponsor des FC Bayern München, von RB Leipzig und dem Hamburger SV allerdings bereits gut aufgestellt.
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Die Vereinbarung der DFL mit Tipico ist nicht ohne Brisanz. Denn auf die Medienpartner der Bundesliga kommt nun möglicherweise Ärger zu. Die Bundesliga-Partie, die Sky am Samstagabend um 18.30 Uhr überträgt, wird von Bwin gesponsert. Und Sport 1 arbeitet mit dem Sportwetten-Anbieter Sporting Bet zusammen. Durch die zentrale Vermarktung eines Rechts durch die DFL gehen den Medienpartnern Optionen verloren, ihre Flächen selbst anzubieten und für sich das beste dabei herauszuholen. Patrick Fischer, Vorsitzender der Geschäftsführung des Vermarkters Sport 1 Media, hat auf Twitter auch bereits geschrieben: "
Ärger ist hier vorprogrammiert."
Auch die Vereine werden sich die Vereinbarung genau anschauen. Zwar sind Club-Rechte wie gesagt nicht betroffen. Zentral vergebene Rechte werden jedoch gerne besonders kritisch beäugt. Grund: Für die Partner der Clubs ist Branchenexklusivität ein hohes Gut, da niemand sich ein wertvolles Recht mit einem Wettbewerber teilen will. Deswegen hatte so mancher Clubverantwortliche es nur zähneknirschend hingenommen, als die Bundesliga 2012 den Logistik-Dienstleister Hermes als offiziellen Ärmelsponsor für alle Clubs an Bord holte. Auch dass VW den DFB-Pokal sponsert, ist nicht unbedingt im Sinne von Vereinen und deren Sponsoren aus dem Automobil-Bereich. ire