Nivea-Blau

Beiersdorf feiert Etappensieg vor BGH / Patentgericht muss Fall neu aufrollen

Hier läuft es vom Band: das wichtigste Produkt des Konzerns
Beiersdorf
Hier läuft es vom Band: das wichtigste Produkt des Konzerns
Im Streit um die Löschung der Farbmarke "Nivea-Blau" hat Beiersdorf vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Etappensieg errungen. Der Fall wird nun vor dem Bundespatentgericht neu aufgerollt - das hatte sich in der mündlichen Verhandlung im April bereits angedeutet. 2013 hatte das Bundespatentgericht die Löschung der Marke auf Antrag von Unilever bestätigt. Markenrechtler sehen Beiersdorf nun im Vorteil und empfehlen dem Konzern, verstärkt in die Werbung zu investieren.
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Das Bundespatentgericht hatte damals so entschieden, weil mindestens 75 Prozent der Bevölkerung den dunkelblauen Farbton mit der Marke Nivea in Verbindung bringen müssten. Ein Gutachten ergab aber lediglich einen Wert von knapp 58 Prozent. Diesen Maßstab beanstandete der BGH nun als zu streng. "Ausreichend für eine Verkehrsdurchsetzung ist auch bei einer abstrakten Farbmarke, dass mehr als 50 Prozent des Publikums in der Farbe ein Produktkennzeichen sehen", so die Richter.

Der BGH kritisierte zudem die Methode der vorliegenden Studie zur Markenbekanntheit des "Nivea-Blaus". Erstens reiche es nicht aus, die Untersuchung allgemein auf "Mittel der Haut- und Körperpflege" abzustellen, es brauche eine Differenzierung nach Warengruppen innerhalb des Produktbereichs. Zudem seien die Ergebnisse des von Beiersdorf vorgelegten Gutachtens nicht hinreichend verlässlich.
"Weil das alte Meinungsforschungsgutachten gewisse Mängel aufweist, muss nun ein neues erstellt werden", sagt Carsten Albrecht von der Kanzlei FPS in Hamburg zu HORIZONT Online. Das muss allerdings das Patentgericht erledigen und nicht der BGH, weil dieser keine Tatsachen ermitteln darf. Albrecht schätzt, dass das Verfahren vor dem Bundespatentgericht frühestens in einem Jahr abgeschlossen ist. Anschließend könnte der Fall wieder nach Karlsruhe kommen. "Aus meiner Sicht ist das ein Ping-Pong-Spiel, das BGH und Bundespatentgericht gerade spielen - es geht immer zwischen den Instanzen hin und her", so der Markenrechtler.

Für den Halter der Farbmarke ist das Urteil positiv. "Erst einmal ist die heutige Entscheidung für Beiersdorf gut ausgegangen", sagt Holger Gauss, Anwalt für Markenrecht bei der Münchner Kanzlei Grünecker. Er empfiehlt, nun die Kommunikation zu stärken. "Beiersdorf sollte jetzt in Werbung investieren. Der Zeitraum bis zur Befragung kann genutzt werden, um das Publikum ein bisschen zu lenken", so Gauss.
Beiersdorf sollte jetzt in Werbung investieren. Der Zeitraum bis zur Befragung kann genutzt werden, um das Publikum ein bisschen zu lenken.
Holger Gauss, Kanzlei Grünecker
Entsprechend positiv wird die Entscheidung bei Beiersdorf aufgefasst: "Die blaue Dose ist das 'Gesicht' der Marke und die Basis für die globale Designsprache der Nivea-Produkte. Die breite Nutzung über einen langen Zeitraum und über das Markenportfolio hinweg hat dazu geführt, dass Verbraucher weltweit das typische Blau mit allerhöchster Hautpflege-Kompetenz assoziieren", sagt Markenvorstand Ralph Gusko. Daher lasse man selbstverständlich nichts unversucht, um das ikonische Farbimage sowie alle weiteren Marken- und Designrechte zu schützen. fam



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