Unilever verlangt die Löschung der Farbmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt, der Farbton müsse für alle Wettbewerber freigehalten werden. Das Bundespatentgericht hatte den Antrag 2013 bestätigt - unter anderem mit der Begründung, dass mindestens 75 Prozent der Bevölkerung den dunkelblauen Farbton mit der Marke Nivea in Verbindung bringen müssten. Ein Gutachten ergab aber lediglich einen Wert von 57,9 Prozent.
An dieser Entscheidung äußerte der 1. Zivilsenat des BGH als höchste markenrechtliche Instanz nun jedoch Zweifel, ob das Bundespatentgericht "nicht zu strenge Maßstäbe" angelegt habe. "In meinem Alter kennt man ganz gut die blaue Dose von Nivea mit weißer Aufschrift und weiß: Das ist eine Hautcreme", so der Vorsitzende Richter
Wolfgang Büscher.
„In meinem Alter kennt man ganz gut die blaue Dose von Nivea mit weißer Aufschrift und weiß: Das ist eine Hautcreme.“
Wolfgang Büscher
Der BGH verweist auf eine Entscheidung des EuGH im Streit um das Sparkassen-Rot, nach der es genügt, wenn eine Mehrheit der Verbraucher den jeweiligen Farbton als typisches Kennzeichen des Unternehmens in der jeweiligen Branche erkennt - die 57,9 Pozent von Nivea reichten damit für den Markenschutz aus. Der BGH tendiert dazu, die Sache nun dem EuGH in Luxemburg vorzulegen.
Marktforscher schätzen den Wert der Marke Nivea auf 2,5 Milliarden Euro. Unilever sieht in der geschützten Farbmarke "Blau" (Pantone 280 C) eine Benachteiligung des Wettbewerbs. "Es gibt Dutzende von Wettbewerbern, die in verschiedenen Kombinationen die Farbe Blau als Teil ihres Werbeauftritts verwenden", sagt Unilever-Anwalt
Christian Rohnke. Das Unternehmen stellt Kosmetika der Marke Dove her, die ebenfalls einen blauen Farbton haben.
fam, mit Material von dpa