Irreführende Werbung

Wettbewerbszentrale feiert Etappenerfolg gegen Sparda-Bank

Muss die Sparda-Bank ihre Werbung umkrempeln?
Sparda-Bank
Muss die Sparda-Bank ihre Werbung umkrempeln?
Mit Werbesprüchen wie "Bezahlen Sie etwa Gebühren für Ihr Girokonto?" versucht die Sparda-Bank den deutschen Verbrauchern seit Ende 2016 den Wechsel ihres Finanzinstituts nahezulegen. Doch jetzt steht die Kampagne möglicherweise vor dem Aus. Grund ist ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Aus Sicht der Richter ist die Werbung irreführend. 
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Die Sparda-Bank hatte 2016 auch im TV mit von Huth + Wenzel entwickelten Spots für ihr kostenloses Girokonto geworben. Der Wettbewerbszentrale waren die Spots ein Dorn im Auge. Grund: Die in Düsseldorf ansässige Sparda-Bank West, die gemeinsam mit den elf übrigen Genossenschaftsbanken im Verband der Sparda-Banken e. V. zusammengeschlossen ist, erhebt zwar wie die übrigen Niederlassungen tatsächlich keine Kontoführungsgebühren.

Allerdings hat die Bank laut Wettbewerbszentrale im April 2016 für die Ausstellung einer EC-Karte ein jährliches Entgelt von 10 Euro eingeführt. Dass das Girokonto als "kostenlos" beworben werde, sei daher irreführend, moniert die Selbstkontrollinstitution. 

Die Düsseldorfer Richter gaben nun in erster Instanz der Wettbewerbszentrale recht. Die Begründung des Urteils liegt zwar noch nicht vor. Das Gericht hatte sich allerdings bereits in einer mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2016 dahingehend geäußert, dass der Verbraucher sich unter einem „kostenlosen Girokonto“ ein solches vorstelle, bei dem man nicht für die Girokarte zahlen müsse. 

„Das Urteil hat für die gesamte Bankenbranche Bedeutung, weil es dem Versuch, Kosten zu verstecken oder durch die Hintertür einzuführen, eine klare Absage erteilt“, kommentiert Peter Breun-Goerke, zuständig für den Bereich Finanzmarkt bei der Wettbewerbszentrale, in einer ersten Einschätzung die Entscheidung. „In Zeiten, in denen sich die europäische und nationale Gesetzgebung um die Herbeiführung von Transparenz bei Kosten für Waren und Dienstleistungen bemüht, ist ein solches Vorgehen der falsche Weg“, so Breun-Goerke weiter.

Die Sparda-Bank hat nun einen Monat Zeit, um in Berufung zu gehen. Ob es dazu kommt, ist noch unklar. "Da die Entscheidung nicht rechtskräftig ist und uns die Urteilsgründe bislang noch nicht vorliegen, können wir zum heutigen Zeitpunkt keine Stellungnahme abgeben", sagte eine Sprecherin auf Anfrage von HORIZONT Online. mas
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