Ein Rechtsanwalt wollte demnach eine Anwaltsrobe vor Gericht tragen, die selbst aus acht Metern Entfernung noch gut lesbar mit seinem Namen und der Internetadresse seiner Kanzlei im Schulterbereich bestickt ist.
Mit der Robe solle die Stellung der Anwälte als unabhängiges Organ der Rechtspflege mit besonderen Rechten und Pflichten sichtbar gemacht werden, erklärte der Anwaltsgerichtshof. Dieser Zweck schließe jede Werbung vor Gericht aus. Die Rechtsanwaltskammer Köln habe die Zusätze zu Recht untersagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Anwalt geht nach Angaben eines Gerichtssprechers in Berufung beim Bundesgerichtshof.
dpa