Das Sparkassen-Rot darf bleiben
Aufatmen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV): Die Sparkassen dürfen ihr charakteristisches Rot weiterhin exklusiv für die Endkundenkommunikation nutzen. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Verlierer ist die spanische Santander-Bank.
Nach einem sechs Jahre andauernden Streit hat der Bundesgerichtshof heute endlich für Klarheit gesorgt: Die beim Patent- und Markenamt eingetragene Farbmarke „Rot (HKS 13)“ muss nicht gelöscht werden. Damit dürfen die Sparkassen im Bankengeschäft auch in Zukunft mit ihrem charakteristischen Rot auftreten. Dasselbe gilt für die Werbekampagnen der Sparkasse, die von Jung von Matt entwickelt werden.
Die Sparkassen-Filialen dürfen ihren Farbton behalten
Die Karlsruher Richter begründen das Urteil mit der breiten Durchsetzung im deutschen Markt, die durch eine Vielzahl von Meinungsforschungsgutachten belegt worden sei. Die Gutachten hätten zwar gezeigt, dass die Verbraucher
die Farbmarke zum Zeitpunkt der Markenanmeldung im Jahr 2002 noch nicht mehrheitlich mit der Marke Sparkasse und ihren Dienstleistungen in Verbindung gebracht hätten. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag im Jahr 2015 sei dies aber der Fall gewesen. In einem derartigen Fall dürfe die Farbmarke nicht gelöscht werden, heißt es in der Begründung des BGH.
Mit dem Urteil geht ein sechs Jahre langer Streit mit den Santander-Banken zu Ende. Der spanische Finanzdienstleiser, der ein fast identisches Rot verwendet, hatte die Löschung der Farbmarke beantragt. Daraufhin hatte das Bundespatentgericht (BPatG) im Juli 2015 die Löschung angeordnet. Der BGH hat nun auf die Rechtsbeschwerde des DSGV diese Entscheidung aufgehoben und die Löschungsanträge von Santander endgültig zurückgewiesen.
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Beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband zeigt man sich nach dem Urteil erleichtert: „Das Sparkassen-Rot gibt den Verbrauchern Orientierung im Markt. Das ist wichtig, denn das Geschäftsmodell der Sparkassen unterscheidet sich wesentlich von dem der Privatbanken. Die heutige Entscheidung des BGH ist daher richtig und wichtig“, kommentiert Georg Fahrenschon, Präsident des DSGV.
Was das BGH-Urteil für den Markenauftritt von Santander bedeutet, ist unklar. "Wir nehmen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Farbmarke Rot aufrechtzuerhalten, zur Kenntnis", teilt Santander in einer ersten Stellungnahme mit. Das Unternehmen werde das Urteil sorgfältig analysieren und "prüfen, inwiefern wir dagegen vorgehen können". Santander werde "weiter für die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit auf dem Markt für Finanzdienstleistungen eintreten." mas